Was ist digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die auf einer Website oder in einer Anwendung bereitgestellten Informationen einfach nutzen und einsehen können – insbesondere Menschen mit Behinderungen oder mit Assistenzsoftware bzw. spezialisierten Geräten (z. B. Seh‑, Hör‑, körperliche oder kognitive Einschränkungen).

Konformitätsstatus

Die Website ist teilweise konform mit der europäischen Norm EN 301 549 sowie dem diese Norm umsetzenden RAWEB, aufgrund der unten aufgeführten Punkte. Unsere Gesamtbewertung liegt bei 80 %, wobei insbesondere eine einzige Seite diese Note stark beeinflusst.
Insgesamt ist der Inhalt in Bezug auf die Barrierefreiheit von sehr guter Qualität, und Sie sollten bei der Navigation nicht vollständig blockiert werden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unser Ziel ist es, diese Probleme so schnell wie möglich zu beheben. Manchmal kann jedoch auch ein kleiner Blocker Zeit in Anspruch nehmen. Bis zur Korrektur erläutern wir hier die nicht barrierefreien Elemente, um Ihnen die Orientierung zu erleichtern oder, falls möglich, eine temporäre Alternative aufzuzeigen :

Nicht‑Konformitäten

  • Bestimmte Kontraste können unzureichend sein, insbesondere wenn Text über einem Bild angezeigt wird. Meistens betrifft dies Seitentitel, also keine wesentlichen Inhalte.
  • Einige Begriffe werden auf Englisch verwendet, obwohl die Seiten auf Französisch konfiguriert sind – hauptsächlich Funktionsbezeichnungen.
  • Einige Formularfelder könnten die Autovervollständigung verwenden und tun dies nicht. Wir werden dies korrigieren.
  • Manche Bilder sind möglicherweise nicht korrekt beschrieben oder nicht kompatibel mit Assistenztechnologien.
  • Manche Seiten haben keinen Haupttitel – ein technischer Fehler, den wir bald beheben.
  • Einige Links können an Klarheit fehlen (unterschiedliche Beschriftungen für dieselbe Seite oder gleiche Beschriftung für verschiedene Seiten). Die URLs sind eindeutig – bitte nutzen Sie diese vorübergehend.
  • Einige ältere Videos könnten keine Untertitel haben. Für diese historischen Videos ist keine Korrektur geplant, für zukünftige jedoch wird darauf geachtet.
  • Die Navigation kann inkonsistent sein oder nicht vollständig über die Tastatur zugänglich, insbesondere beim Wechsel zwischen Bereichen.
  • Die Navigation auf Mobilgeräten oder kleinen Bildschirmen, insbesondere mit Zoom oder in der Höhe, kann Probleme bereiten: Das Hauptmenü ist in den Untermenüs nicht immer vollständig sichtbar. Wir werden dies beheben.
  • Der Tastaturfokus ist nicht immer klar erkennbar, insbesondere bei blauen Buttons.
  • Die SICAV‑Informationsseite zu Fonds kann kritischere Probleme aufweisen und erhält daher Priorität bei der Behebung.

Wenn Sie Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte direkt.
Wir planen, alle im analysierten Muster identifizierten Probleme im Jahr 2026 zu korrigieren.

Unverhältnismäßige Belastung und Ausnahmen

Es wurde keine unverhältnismäßige Belastung festgestellt.

Barrierefreiheitsfunktionen

  • Wir respektieren die Nutzereinstellungen bezüglich Animationen und deaktivieren sie auf Wunsch.
  • Wir planen, die Unterstützung für starke Kontraste zu verbessern, um die Kontrastprobleme zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14. Oktober 2025 erstellt.

Die Angaben beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Konformität dieser Website mit den Anforderungen des RAWEB, insbesondere durch eine Selbsteinschätzung, durchgeführt von Geoffrey Crofte, Mitarbeiter und Verantwortlicher für digitale Barrierefreiheit der Foyer‑Gruppe.
Die letzte Überprüfung erfolgte am 6. Januar 2026.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie einen Barrierefreiheitsmangel feststellen, senden Sie uns bitte eine E‑Mail an accessibilite@foyer.lu. Beschreiben Sie Ihr Problem und geben Sie die betreffende Seite an.
Wir verpflichten uns, innerhalb eines Monats per E‑Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und angemessen zu lösen, wird nach Möglichkeit die Online‑Korrektur bevorzugt. Wenn dies nicht möglich ist, stellen wir Ihnen die benötigte Information in einem barrierefreien Format bereit – gemäß Ihren Wünschen:

schriftlich per Dokument oder E‑Mail
mündlich bei einem Gespräch oder telefonisch

Vielen Dank für Ihren Beitrag und Ihre Geduld.

Verfahren zur Durchsetzung der Bestimmungen

Sollte unsere Antwort unbefriedigend sein, können Sie das Office de la surveillance de l’accessibilité des produits et services (OSAPS), die für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständige Stelle, über das Meldeverfahren informieren.
Diese Erklärung basiert auf dem von der Durchführungsentscheidung (EU) 2018/1523 definierten Modell. Dieses Modell gehört der Europäischen Union und wird unter der Creative‑Commons‑Lizenz BY 4.0 veröffentlicht.


Diese Erklärung basiert auf dem von der Durchführungsentscheidung (EU) 2018/1523 definierten Modell. Dieses Modell gehört der Europäischen Union und wird unter der Creative‑Commons‑Lizenz BY 4.0 veröffentlicht